Richtlinien

 

für Mannschaftskämpfe der Ober-, Verbands-, Landesliga, Landesklasse und Bezirksklasse der Bezirke 1, 2 und 3,  sowie der Aufstiegs- und Relegationskämpfe für die Saison 2010/2011 des Württembergischen Ringerverbandes

 

Stand: 25.07.2010

 

WRV Sportreferent 

Manuel Senn

Baurstr.31    70806 Kornwestheim

Tel. 07154/80 47 25  -  Fax. 07141-16-81034  – Handy: 0174-2140325  - email:  sportwartsenn@aol.de



1. Allgemeine Bestimmungen

Die Kämpfe werden nach den "Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe im Ringen" in der

jeweils neuesten Fassung des DRB durchgeführt. Der Württembergische Ringerverband e. V.

(WRV) erlässt zusätzlich folgende Bestimmungen.

2. Austragungstermine

2.1 Die Kämpfe werden in der Regel samstags ausgetragen.

Gewichtsfeststellung: 19:00 Uhr

Einmarsch: 19:20 Uhr

Kampfbeginn: 19:30 Uhr (auf der Matte)

2.2 Kampfverlegungen sind mit Zustimmung des Ligenreferenten und des Gegners möglich. Analog Richtlinien Punkt 3. Kämpfe an einem Freitag oder Werktag finden in der Regel folgendermaßen statt:

Gewichtsfeststellung: 20:00 Uhr

Einmarsch: 20:20 Uhr

Kampfbeginn: 20:30 Uhr (auf der Matte)

Kämpfe an einem Feiertag oder Sonntag finden in der Regel  folgendermaßen statt:

Gewichtsfeststellung: 16:30 Uhr

Einmarsch: 16:50 Uhr

Kampfbeginn: 17:00 Uhr (auf der Matte)

2.3 Kampfbeginn bei Kämpfen von 2. Mannschaften

als Vorkämpfe:

Gewichtsfeststellung: 17:00 Uhr

Einmarsch: 17:20 Uhr

Kampfbeginn: 17:30 Uhr

Dies gilt auch für Vorkämpfe der Bezirksklasse.

2.4 Die Rundenkämpfe enden zeitgleich am 18.12.2010 für die Ober-, Verbands-, Landesliga und Landesklasse. Kampfverlegungen auf Termine nach dem 18.12.2010 sind nur in begründeten Ausnahmen möglich.

3. Kampfverlegungen/Einzelnachholkämpfe/

Benachrichtigung

3.1  Die Internetseite www.liga-db.de ist offizielles Organ des Württembergischen Ringerverbands. Als verbindlich gelten die dort veröffentlichten Termine.

3.2  Im Januar 2010 wird eine vorläufige unverbindliche Terminliste an die Vereine veröffentlicht. Es dürfen Änderungen ohne Zustimmung des Gegners innerhalb einer Frist von 14 Tage vorgenommen werden. Die betroffenen Gegner sind zu informieren vom Ligenreferent. Anschließend sind Änderungen nur noch mit Zustimmung des Gegners und des Ligenreferenten möglich.

3.3  Vereine der 1. und 2.Bundesliga, sowie der Regionalliga BaWü haben nach Veröffentlichung des vorläufigen Terminplans der Bundesligakämpfe durch den DRB und des Terminplans der Regionalliga durch den ARGE-Staffelleiter eine Frist von 14 Tage für Änderungen ohne Zustimmung des Gegners.

3.4  Nach dem 30.06.2010 wird pro Kampfverlegung

eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25, - € erhoben.

3.5 Anträge auf Kampfverlegungen sind mindestens

20 Tage vor dem Kampf mit Zustimmungsnachweis

des Gegners beim Sportreferenten einzureichen

und werden ausschließlich vom Sportreferenten

abgewickelt. Sämtliche Benachrichtigungen

seitens der Vereine entfallen.

4. Ausstattung der Wettkampfstätte

 

Zur Ausstattung der Wettkampfstätte gehören:

4.1 Eine Matte mit einer runden Kampffläche und

folgenden Mindestmaßen

- zentrale Kampffläche - Durchmesser 5,0 m

- Passivitätszone - roter Streifen 1,0 m

- Sicherheitszone - Umrandung 1,0 m

Der Sicherheitsabstand zwischen Matte und Zuschauern

bzw. Hallenwand beträgt 1,0 m.

Die Matte muss vor dem Kampf mit Desinfektionsmittel

gereinigt werden.

4.2 Ein Tisch für Zeitnehmer und Listenführer, der in

unmittelbarer Mattennähe stehen und von den

Zuschauern abgegrenzt sein muss, mit

- 1 Zeitnehmerstoppuhr als Standstoppuhr oder

Stoppuhr über eine Anzeigetafel

- 2 Handstoppuhren für Verletzungszeiten

- 1 Tafel für die Kampfpunkteanzeige mit Verwarnungsanzeige

rot und blau sowie die Minutenanzeige

-1 Gong als akustisches und 1 Schaumgummiwurfkissen als optisches Signal zur Kampfbeendigung

-1 Tafel für den Stand der gewonnenen Kampfabschnitte

- 1 Anzeigetafel für den Stand des Mannschaftskampfes

(die Lautsprecheranlage allein genügt

nicht)

-1 Eimer mit Wasser und Alkohol oder sonstigem

Desinfektionsmittel für die Mattenreinigung.

- Pfeife und Armstulpen in rot und blau, falls der Kampfrichter ausfällt.

4.3 Alle Vereine in Ligen des WRV (Oberliga, Verbandsliga, Landesliga, Landesklasse und Bezirksklassen) werden verpflichtet mit Beamer zu arbeiten. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Kampfrichter dies im Protokoll vermerken. In einem ersten Fall wird eine Ermahnung ausgesprochen, im Wiederholungsfall ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 EUR fällig. In einem erneuten Fall wird das Ordnungsgeld individuell erhöht.

4.4 In den Ligen des WRV sind für Aktive, Trainer, Arzt, Masseur etc. der Gastmannschaft 15 Freikarten zu Verfügung zu stellen. Vorzugsplätze für Vertreter des DRB und der Landesorganisation (bei rechtzeitiger Anmeldung) sind ebenfalls zu stellen.

5. Getränkeverkauf/Getränke zur Betreuung/Rauchverbot

5.1  Bei allen Mannschaftskämpfen dürfen in der Veranstaltungsstätte Getränke nur in Papp- oder Plastikbechern zum Ausschank kommen. Zuwiderhandlungen sind vom Kampfrichter auf dem Protokoll zu vermerken und werden mit einem Ordnungsgeld von 50,00 € belegt.

Zur Betreuung der Ringer dürfen keine Glasflaschen

verwendet werden.

Das Foyer oder ein abgeschlossener Nebenraum

zählen nicht zur Veranstaltungsstätte im Sinne

dieser Vorschrift.

5.2 Rauchverbot – In der Wettkampfstätte herrscht Rauchverbot, das gilt auch für die Foyers. Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes oder in abgeschlossenen separaten Raucherzonen zulässig.

6. Startberechtigung

6.1 In den Württ.-Ligen können in einer Mannschaft

Zwei Nicht-Deutsche Ringer starten (einschl. EUAngehörige).

Zusätzlich können unbegrenzt Nicht-Deutsche

Ringer eingesetzt werden, wenn sie in Deutschland

geboren wurden. Der Nachweis ist durch den

eingetragenen Geburtsort im Startausweis oder

durch Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. einer

beglaubigten Abschrift der Geburtsurkunde geführt.

Ferner werden „Nicht-Deutsche“, denen

vor dem 14. Lebensjahr ein Startausweis einer

DRB-LO ausgestellt wurde, ebenfalls wie Deutsche

behandelt. Weiterhin werden Nichtdeutsche wie

Deutsche behandelt, wenn sie mindestens 6 (NEU! Jahre in der BRD einen festen Wohnsitz mit Arbeitserlaubnis haben, ein Sozialversicherungs-nachweis/Schulbescheinigung muss erbracht werden.

Auf der Wiegeliste und im Wettkampfprotokoll

sind folgende Abkürzungen zu verwenden:

N Nichtdeutscher

J Jugendlicher

JN Jugendlicher Nichtdeutscher

ND Nichtdeutscher in Deutschland geb. und

Nichtdeutscher mit Sonderstartberechtigung

JND Jugendlicher Nichtdeutscher, in

Deutschland geboren

Die Wiegeliste wird vom WRV ausgegeben. Diese steht als Download auf der Verbandshomepage  zur Verfügung. Diese wird vom Mannschaftsführer unterschrieben, muss den Passus enthalten, dass sich die Ringer in einem guten gesundheitlichen Zustand befinden und kampffähig antreten.

6.2  Startberechtigung von Jugendlichen

Jugendliche können ab dem Tag der Vollendung

ihres 14. Lebensjahres eingesetzt werden.

6.3 Starberechtigung von weiblichen Aktiven

Der Einsatz von Frauen und weiblichen Jugendlichen

in einer Männermannschaft ist nicht zulässig.

7. Start von Ringern in unterklassigen Mannschaften

oder Jugendmannschaften

Alle an einem Wochenende durchgeführten

Kämpfe gelten als ein Kampftag.

7.1 Jugendliche, die am Kampfwochenende in der

Schüler / Jugendmannschaft eingesetzt sind, können

zusätzlich in einer Männermannschaft starten.

7.2 Bei Doppelstart eines Ringers an einem Tag in mehreren Mannschaften wird der entsprechende Ringer nur in der höheren Leistungsklasse gewertet. Er zählt zwar zu beiden Mannschaften, der Kampf in der niedrigeren Leistungsklasse wird aber mit 0:4 für den Gegner gewertet, sofern in diesem Gewicht ein Ringer mit dem vorgeschriebenen Gewicht über die Waage ging.

7.3 Einen Wechsel von der 1. Mannschaft in weitere

unterklassigere Mannschaften dürfen von Kampftag

zu Kampftag nicht mehr als zwei Ringer vornehmen.

Gleiches gilt für Wechsel von der 2.

Mannschaft in unterklassigere Mannschaften.

7.4 Ist die höherklassige Mannschaft an einem Kampftag kampffrei oder tritt nicht an, dürfen in

der 2. bzw. 3. Mannschaft nur Ringer eingesetzt

werden, die beim letzten ausgetragenen Kampf (Datum des Kampfes) nicht in der 1. bzw. 2. Mannschaft gerungen haben. Werden solche Ringer trotzdem eingesetzt, zählen sie zwar zu beiden Mannschaften, der betreffende Kampf wird jedoch bei der unterklassigeren Mannschaft mit 0:4 für den Gegner gewertet, sofern in diesem Gewicht ein Ringer mit dem vorgeschriebenen Gewicht über die Waage ging.

7.5 Ist die Mannschaftsrunde für die höherklassige

Mannschaft eines Vereins beendet, dürfen Ringer,

die an einem der beiden letzten ausgetragenen

Kämpfe in der höherklassigen Mannschaft gekämpft

haben, nicht in einer unterklassigeren

Mannschaft des Vereins starten. Werden solche

Ringer trotzdem eingesetzt, zählen sie zwar zu

beiden Mannschaften, der betreffende Kampf wird

jedoch bei der unterklassigeren Mannschaft mit

0:4 für den Gegner gewertet, sofern in diesem

Gewicht ein Ringer mit dem vorgeschriebenen

Gewicht über die Waage ging.

7.6 Beginnen die Kämpfe einer unterklassigeren

Mannschaft terminmäßig früher als die der höherklassigeren Mannschaft eines Vereins, dürfen

Ringer, die in einer unterklassigeren Mannschaft

eingesetzt waren, an den beiden ersten zur Austragung

kommenden Kämpfen der höherklassigeren

Mannschaft nicht eingesetzt werden. Werden

solche Ringer trotzdem eingesetzt, zählen sie

zwar zu beiden Mannschaften, der betreffende

Kampf wird jedoch bei der unterklassigeren

Mannschaft mit 0:4 für den Gegner gewertet, sofern

in diesem Gewicht ein Ringer mit dem vorgeschriebenen

Gewicht über die Waage ging.

7.7 Vereine, die mit einer 2. oder 3. Mannschaft an

Aufstiegs- oder Relegationskämpfen beteiligt sind,

dürfen Ringer nicht einsetzen, die an einem der

beiden letzten ausgetragenen Kämpfe in einer höherklassigeren Mannschaft des Vereins gekämpft

haben. Ebenso Sportler, deren Anzahl an Einsätze in der höherklassigen Mannschaft mehr wie 50% der Kämpfe der höherklassigen Mannschaft insgesamt beträgt. Werden solche Ringer trotzdem eingesetzt,

zählen sie zwar zu beiden Mannschaften,

der betreffende Kampf wird jedoch bei der unterklassigeren Mannschaft mit 0:4 für den Gegner

gewertet, sofern in diesem Gewicht ein Ringer mit

dem vorgeschriebenen Gewicht über die Waage

ging.

7.8 Finden an einem Kampftag Kämpfe mehrerer

Mannschaften eines Vereins statt, ist der Verein

verpflichtet, dem Sportreferenten, der für die unterklassigeren Mannschaften verantwortlich ist, je

ein Protokoll der höherklassigeren Mannschaft(en) zuzusenden. Vereine, die dieser Pflicht nicht nachkommen, werden mit einem Ordnungsgeld von 25,00 € belegt. Der Doppelstart muss auf dem Wettkampfprotokoll mit einem "D“ vermerkt werden.

Wird dies versäumt, wird dies als Unsportlichkeit

betrachtet und mit einer Ordnungsstrafe von 50,00

€ pro nicht gemeldetem Doppelstart geahndet.

Sollte der Vermerk aus technischen Gründen

nicht möglich sein, genügt es, den Doppelstart

dem Sportreferenten bis Montagabend 20:00 Uhr

telefonisch zu melden.

8. Waage/Wiegen/Wettkampfkleidung

8.1 Zugelassen sind nur Waagen, die den Eichvorschriften entsprechen. Bei Verwendung einer Digitalwaage ohne Eichstempel ist das Zertifikat bzw. eine Bestätigung des Herstellers über Eichung und Dauer vorzulegen. Die Eichung gilt immer bis 31.12. des Jahres, dessen Jahreszahl im Eichstempel/Eichsiegel eingeprägt ist. Auf einen gültigen Eichstempel/Bestätigung ist zu achten; bei Verwendung einer Waage ohne Eichstempel/Bestätigung wird ein Ordnungsgeld von 50,00 € erhoben

8.2 Der Ringer der gastgebenden Mannschaft wird

jeweils zuerst gewogen.

8.3 Die Ringer werden im Trikot gewogen.

Ein Gewichtsabzug für das Trikot erfolgt nicht.

Unter dem Trikot kann eine leichte Hose getragen

werden. Als leichte Hose im Sinne dieser Bestimmung

gilt eine Badehose, ein Slip oder Suspensorium.

Trägt der Ringer mehr als eine leichte Hose, ist er wegen versuchter Manipulation (Untergewicht; Aufrücken) von der Wiegeliste zu streichen und zählt nicht zur Mannschaft.

8.4 Die Ringer des gastgebenden Vereins haben im

roten, die Gäste im blauen Trikot anzutreten. Die Ringer haben dafür Sorge zu tragen, dass sich die Schnürsenkel der Ringerschuhe während des Kampfes nicht öffnen. Die Schnürsenkel sind entsprechend abzukleben oder mit einem handelsüblichen Überzieher zu versehen.

8.5   Wiegen kann mit Einverständnis des Gegners öffentlich durchgeführt werden

8.6   Eine geeichte Ersatzwaage sollte vor Ort sein, für den Fall, dass die offizielle Waage defekt ist, hat der Gastgeber innerhalb von 30 Min. eine Ersatzwaage zu stellen.

9. Hautveränderungen/Hauterkrankungen

Ringer, die sichtbare oder auffällige Hautveränderungen

haben, müssen vom Kampfrichter an der Waage abgewiesen werden, wenn sie kein fachärztliches

Attest (Facharzt für Hautkrankheiten – Dermatologe) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Hautveränderung bzw. -erkrankung nicht infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine Gefährdung darstellt. Das Attest darf nicht älter als 10 Tage sein. Die Mitglieder der DRB-Ärztekommission sind ebenfalls zur Ausstellung des Attestes berechtigt. Wird ein Ringer wegen einer Hauterkrankung nach dem Wiegen abgewiesen, zählt er nicht zur Mannschaft.

Hautauffälligkeiten

Beim Versuch der Manipulation zum Verdecken

einer ansteckenden Hautkrankheit hat der Ringer

mit einer Anzeige zu rechnen.

10. Kampffolge/Stilart

10.1 Für die Kämpfe der Ober-, Verbands-, und Landesliga gilt

Vorkampf Rückkampf

55 kg Freistil gr.-röm.

120 kg gr.-röm. Freistil

60 kg gr.-röm. Freistil

96 kg Freistil gr.-röm.

66 kg A Freistil gr.-röm.

84 kg B gr.-röm. Freistil

66 kg B gr.-röm. Freistil

84 kg A Freistil gr.-röm.

74 kg A Freistil gr.-röm.

74 kg B gr.-röm. Freistil

10.2 Für die Kämpfe der Landesklasse gilt:

Vorkampf Rückkampf

55 kg Freistil gr.-röm.

120 kg Freistil  gr.-röm,

60 kg gr.-röm. Freistil

96 kg gr.-röm.  Freistil

66 kg A Freistil gr.-röm.

84 kg Freistil gr.-röm.

66 kg B gr.-röm. Freistil

74 kg B gr.-röm.  Freistil

74 kg A Freistil gr.-röm.

10.3 Für die Kämpfe der Bezirksklasse gilt:

         Vorkampf  Rückkampf

1.Halbzeit

55 kg Freistil gr.-röm.

120 kg Freistil gr.-röm.

60 kg gr.-röm. Freistil

96 kg gr.-röm. Freistil

66 kg Freistil gr.-röm.

84 kg Freistil gr.-röm.

74 kg gr.-röm Freistil

 

2.Halbzeit

 

55 kg gr.-röm Freistil

120 kg gr.-röm Freistil

60 kg Freistil gr.-röm.

96 kg Freistil gr.-röm.

66 kg gr.-röm Freistil

84 kg gr.-röm Freistil

74 kg Freistil  gr.-röm.

 

11. Betreuer/Ringer

11.1 Die Betreuung an der Ecke darf nur von einem

Trainer oder Betreuer erfolgen.

(Ausnahme: in der Pause zwei).

11.2 Während des gesamten Kampfverlaufs dürfen

Ringer, die nicht direkt am Kampfgeschehen beteiligt

sind, sich nicht direkt an der Matte aufhalten.

Es muss mindestens 1 Meter Sicherheitsabstand

eingehalten werden.

 

12. Kampfzeit

 

Freistil:

Die Kampfzeit beträgt max. 5 X 2 Minuten, 30 Sekunden Pause. Bei Punktstand von 0:0 (Freistil) nach Ablauf eines Kampfabschnittes  wird sofort Beinfassung angeordnet.
Maximale Verletzungs- bzw. Unterbrechungszeit je Ringer 2 Minuten. Verlängerung nach 0:0 eines Kampfabschnittes max.30 sek. (Nur Freistil) Hat ein Ringer drei Kampfrunden gewonnen, entfallen weitere Runden oder SS
Um eine einwandfreie Versorgung von blutenden Wunden zu gewährleisten, läuft bei blutenden Wunden keine Verletzungszeit.

Griechisch-römisch:

5 x 2 Min., 30 Sekunden Pause, Sieger benötigt 3 Gewinnrunden oder SS

gr. röm. Stil:

1. - 5. Kampfrunde, Kampfrunde besteht aus 1:30 Min. Standkampf und 30 Sekunden

angeordneten Bodenkampf.

Nach 1:30 Min. wird der Kampf unterbrochen (Ausnahme: Eine gefährliche Lage liegt vor)

Der Ringer der nach 1:30 Min. im Vorteil ist, darf die Oberlage einnehmen. Hier gelten weiterhin

die bisherigen Kriterien der „Siegrunde“ und zwar:

- Ringer mit den meisten Punkten (höhere Punktzahl)

- bei Gleichheit weniger Verwarnungen

- bei Gleichheit höhere Wertung

- Letzte Wertung

Sind Wertungen gefallen, darf also der Ringer im Vorteil fassen!

Erzielt der Ringer während den 30 Sek. keine Wertung, wird er nicht bestraft und die

Kampfrunde ist beendet!

Erfolgt im Bodenkampf durch den Obermann keine zwingende Aktivität, so kann der KR den

Kampf nach einer angemessen Zeit (ca. 10 – 15 Sekunden unterbrechen und den Standkampf

anordnen).

Steht der Kampf bei 1:30 Min. 0:0 ist der Kampf zu unterbrechen und der Bodenkampf durch

Passivität anzuordnen. Der Kampfrichter entscheidet in jeder Runde immer beim Stand 0:0

nach 1:30 Uhr über die Passivität und zeigt diese deutlich an. Damit der aktive Ringer

keinen Nachteil erhält, darf der aktive Ringer bei der Anordnung der Bodenlage entscheiden, ob er die Position des Ober- oder Untermannes wählt. Diese Kriterien gelten in jeder Runde und zwar unabhängig davon, wie die vorherigen Runden entschieden wurden.

Achtung:

Erzielt der Obermann keine Wertung innerhalb von 30 Sekunden, so verliert er 1 Punkt an seinen Gegner. An den bisherigen Kriterien hat sich hier nichts verändert. Der Kampfrichter unterbricht den Bodenkampf nicht, so dass der Obermann die 30 Sekunden zur Erzielung einer Wertung voll ausschöpfen kann.

Auch wenn der KR durch Passivität entscheidet, so wird der aktive durch die Wahlmöglichkeit nicht bestraft.

Der Obermann kann die Fassart / Angriffsmöglichkeit wie folgt wählen:

1. Verkehrter Ausheber von der Seite

- er darf stehen oder mit einem Knie die Matte berühren

- an den bisherigen Kriterien hat sich nichts geändert!

2. Hände auflegen auf den Schultern des Gegners

- der Obermann muss dabei mit mindestens einem Knie die Matte berühren.

 

Anmerkung: Die Bezirksklasse ringt nach Sonderregelungen, diese sind unter den Sonderregelungen beschrieben.

 

13. Pause

Nach dem 5., bzw. 4. Kampf wird eine Pause von 15 –20

Minuten eingelegt. Die Dauer der Pause wird der

Gastmannschaft und dem Kampfrichter unmittelbar

nach dem Wiegen bekannt gegeben.

Bei Vorkämpfen werden keine Pausen eingelegt.

 

14. Punktewertung

Gilt für alle Ligen außer Bezirksklasse – Siehe hierzu Sonderbestimmungen

14.1 Jede Kampfrunde hat einen Sieger.

Sieger eines Einzelkampfes ist der Ringer der

drei Kampfrunden gewonnen hat.

Bei Punktgleichstand nach 2 Minuten 1:1, 2:2,

3:3 usw. zählt:

a) Die Anzahl der wenigsten Verwarnungen

b) Die Anzahl der höchsten Wertungen

c) Bei Gleichstand entsch. die letzte Wertung

14.2 Mannschaftspunkte

Schultersieg, kampfloser Sieg,

Sieg durch Disqualifikation,Über- oder Untergewicht,

Aufgabe,Überschreiten der Verletzungszeit

4 : 0

Techn. Überlegenheitssieg; Sieger gewinnt 3

Runden alle durch Abbruch (6 Punkte Vorsprung,

5er Wertung oder 2x3er-Wertung)

Verlierer gewinnt keine Runde 4 : 0

Elf Punkte Differenz ohne Kampfrundenverlust 4:0

Technische Überlegenheit bei Gewinn von 3 Kampfrunden oder Elf Punkte Differenz, Verlust einer Kampfrunde  4:1

Technische Überlegenheit bei Gewinn von 3 Kampfrunden oder Elf Punkte Differenz, Verlust zweier Kampfrunden  4:2

Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runden, Verlierer

gewinnt keine Runde 3 : 0

Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runden

Verlierer gewinnt eine Runde 3 : 1

Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runde,

Verlierer gewinnt 2 Runden 3 : 2

Sieg von drei Kampfrunden ohne Technische Wertung.    Bei nur Vergabe des Zusatzpunktes nach 30 Sekunden   aus angeordneter Bodenlage im gr.röm. Stil oder Freistil-Clinch.  1:0

Disqualifikation beider Ringer 0 : 0

Anmerkung:

Gibt ein Ringer mit einer nicht unmittelbar aus dem Kampfgeschehen heraus erkennbaren Verletzung auf, gilt er als fehlender Ringer. Das entsprechende Ordnungsgeld wird fällig. Der Ringer zählt nicht zur Mannschaft. In jedem Fall muss der Kampfrichter hierzu Stellung nehmen.

 

Ein Ringer gilt als eingesetzt in einer Mannschaft,

wenn er auf der Aufstellungsliste bei Abgabe benannt ist und über die Waage geht. Erfolgt der Einsatz in zwei Mannschaften, ist immer der Einsatz

in der höherklassigen Mannschaft gültig.

 

15. Tabellen-Mannschaftswertung

Abweichend von § 13, Absatz 3 Sonderbe-

Stimmungen für Mannschaftskämpfe wird folgendes

bestimmt.

Bei Punktekämpfen ist die Mannschaft Tabellenerster,

die die meisten Siegpunkte erzielt hat. Sind

am Ende einer Serie mehrere Mannschaften

punktgleich, so entscheidet für die Reihenfolge

der Platzierung.

1. das bessere Gesamt-Siegverhältnis der

punktgleichen Mannschaften untereinander

(die Differenz wird im Subtraktionsverfahren

ermittelt);

2. die höhere Anzahl der Siege;

3. die höhere Anzahl der Schultersiege; kampflose

Siege, Siege durch Disqualifikation, Über-

oder Untergewicht, Aufgabe, Sieg durch

Überschreiten der Verletzungszeitwerden wie

Schultersiege behandelt;

4. die höhere Anzahl der Siege durch techn.

Überlegenheit;

5. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 0 Mannschaftspunkten;

6. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 1

Mannschaftspunkten;

7. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 2

Mannschaftspunkten;

8. das Los

 

16. Start in verschiedenen Gewichtsklassen

 

Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen nur

eine Klasse höher starten als seinem Körpergewicht entspricht. Jugendliche (es zählt der Geburtstag

u. nicht der Jahrgang) müssen in der Gewichtsklasse starten, die ihrem Körpergewicht entspricht und dürfen gegen keinen zu schweren Ringer kämpfen, der nicht mehr Jugendlicher ist. Das Mindestgewicht für Jugendliche beträgt 50,0 kg. Jugendliche unter 50,0 kg und Ringer mit mehr als 120,0 kg zählen nicht zur Mannschaft und werden gestrichen.

 

17. Startausweise

 

Jeder Ringer hat dem Kampfgericht einen gültigen

Startausweis vorzulegen. Im Übrigen gelten die

DRB-Vorschriften der §§ 17 und 18 "Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe im Ringen".

Je fehlendem Startausweis wird ein Ordnungsgeld

von 15,00 € erhoben. Startausweise mit veraltetem Passbild (Bild älter als 5 Jahre; Stichtag ist der Jahrgang), werden vom Kampfrichter eingezogen und mit den Protokollen an den Sportreferenten geschickt und es wird ein Ordnungsgeld von 25,00 € erhoben.

Entfällt bei Ringern über 28 Jahre (Jahrgang 1981).

 

18. Mannschaftsstärke

 

Kann die Mannschaft nicht ausreichend besetzt werden, so wird der Mannschaftskampf mit 0:X gewertet.

18.1 Mannschaften der Oberliga, Verbandsliga und Landesliga bestehen aus 10 Ringern, wobei es 9 Ringer sein müssen, wovon mindestens 8 das vorgeschriebene Gewichtslimit haben müssen.

18.2 Mannschaften der Landesklasse bestehen aus 9 Ringern, wobei es 7 Ringer sein müssen, wovon mindestens 7 das vorgeschriebene Gewichtslimit haben müssen.

18.3 Mannschaften der Bezirksklassen bestehen aus 7 Ringer, wobei es 5 Ringer sein müssen, wovon mindestens 4 das vorgeschriebene Gewichtslimit haben müssen. Dies gilt sowohl für die 1.Halbzeit, als auch für die 2.Halbzeit. Hierzu gibt es auch Regelungen in den Sonderregelungen für die Bezirksklassen.

 

19. Kontrollmarken und Lizenzmarken

a) Kontrollmarken

Der Startausweis hat auch ohne die Jahreskontrollmarke

Gültigkeit. Für das Fehlen der Kontrollmarke

des laufenden Jahres auf dem Startausweis

wird der betreffende Verein mit einem

Ordnungsgeld von 10,00 € je Startausweis und

Start belegt.

b) Lizenzmarke

Die Lizenzmarke muss am Kampftag im Startausweis

eingeklebt sein. Ist für das laufende Jahr

keine Lizenz erteilt, ist kein Start möglich. Der

Ringer zählt nicht zur Mannschaft, ein Freundschaftskampf kann jedoch stattfinden.

Ausgenommen der Verein erbringt den Nachweis,

dass die erforderlichen Unterlagen bereits bei der

Geschäftsstelle vorliegen. Ein entsprechender

Vermerk im Protokoll ist vorzunehmen.

19.1 Fehlender Ringer

Tritt eine Mannschaft mit weniger als 10 Ringern

an, so wird für jeden fehlenden Ringer folgende

Strafgebühr erhoben:

Ober-,Verbands- und Landesliga 40, -- Euro

Landesklasse und Bezirksklasse (keine Gebühr)

 

20. Kampfgericht

20.1 Die Kämpfe werden von einem Kampfrichter mit gültiger Lizenz geleitet. Die Einteilung

der Kampfrichter erfolgt durch den Kampfrichterausschuss des WRV.

 

Peter Abele

Brahmsstr. 36

73430 Aalen

Tel./Fax: 07361-45585

Telefon 07361-920215 G Der Kampfrichter muss zur Abrechnung das offizielle, vollständig ausgefüllte WRV-Formular verwenden.

 

21. Kampfergebnisdurchsage

Die Kampfergebnisse sind innerhalb 2 Stunden

nach Kampfende durch den gastgebenden Verein

telefonisch an:

 

Hans-Michael Raiser

Erlenweg 3

74354 Besigheim

Ergebnisdienst: 0 71 43 / 35 066

oder, wenn möglich,

per SMS: 01 71/79 290 78.

durchzugeben.

Dies kann entfallen, wenn bis 2 Stunden nach Kampfende die Ergebnisse mittel NOVA-Software in die Liga-Datenbank hochgeladen wurden.

 

Veranstalter, die dieser Auflage zu

spät oder nicht nachkommen, werden mit einem

Ordnungsgeld von 10,00 € bzw. im Wiederholungsfall

25,00 € belegt. Der Kampfleiter vermerkt

das Kampfende auf dem Wettkampfprotokoll unter

Bemerkungen.

Pflicht ist das Programm   NOVA Software von Klaus Armbruster für alle Ligen innerhalb des WRV (Ober-, Verbands-, Landes-, Bezirksligen und Bezirksklassen).  Dabei muss das Mannschaftsergebnis in die Ligendatenbank übertragen werden. Spätestens bis 9:00 am folgendem Tag.

Veranstalter, die diesen Auflagen nicht nachkommen, werden mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 25,00 € im Wiederholungsfalle von 50,00 €  belegt.

 

22. Mannschaftsprotokolle

Der gastgebende Verein hat die Wettkampfprotokolle

sorgfältig auszufüllen. Der Kampfrichter ist

verpflichtet, die Protokolle zu überprüfen und festgestellte Fehler berichtigen zu lassen.

Der gastgebende Verein hat ein ausreichend frankiertes

Kuvert bereitzuhalten. Auf die richtige

Frankierung und Adressierung hat der Kampfrichter

zu achten. Unmittelbar nach dem Kampf hat

der Kampfrichter das Wettkampfprotokoll in einfacher

Ausfertigung, die Punktezettel und die Wiegelisten

an den Ligenreferenten einzusenden:

 

Für die Ober-, Verbands und Landesliga:

Manuel Senn

Baurstr.31

70806 Kornwestheim

 

Für die Landesklasse Gruppe A und Bezirksklasse B:

Hans-Michael Raiser

Erlenweg 3

74354 Besigheim

Tel:  07143 - 35066

Handy: 0171 - 7929078

Mail:  hm.raiser@t-online.com

 

Für die Landesklasse Gruppe B und Bezirksklasse A:

Harald Senn

Flamingoweg 30

70378 Stuttgart

Tel:  0711 – 536473

Handy:  0177 – 5536473

Mail:  sennringen@aol.com

 

Für die Bezirksklasse C:

Ralf Luschnig

Hegelstr. 117/1

73741 Aalen

Tel:  07361 – 790285

Handy: 0172 – 7634904

Mail:  kontakt@ralf-luschnig.de

 

Die Unterlagen müssen mittwochs beim entsprechenden Ligareferenten eintreffen. Für später eingehende Unterlagen wird ein Ordnungsgeld gegen den Kampfrichter von 25,00 € erhoben.

 

23. Auflagen für den Veranstalter

Der Veranstalter hat einen geeigneten Zeitnehmer

zu stellen. Der Zeitnehmer zählt zum Kampfgericht

und muss namentlich im Wettkampfprotokoll

festgehalten werden. Des Weiteren sind für die

Listenführung und die Bedienung der Punkteanzeige

und Verwarnungstafeln 2 geeignete Personen

abzustellen. Der Gastmannschaft sind am

Wettkampftisch 2 Plätze für die Zeit- und Punktekontrolle zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind

für Ringer und Ersatzringer, einen Trainer oder

Betreuer und einen Masseur in Mattennähe ausreichend

Plätze zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter ist für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Ein ausreichender Sanitätsdienst muss zur Verfügung stehen (DRK, Malteser, ASB...). Der Veranstalter muss einen Ordnungsdienst stellen, die Ordner sind durch Armbinden zu kennzeichnen. Zwei der Ordner müssen namentlich im Wettkampfprotokoll

festgehalten werden. Beim Fehlen des Sanitätsdienstes

bzw. des Ordnungsdienstes wird ein

Ordnungsgeld von 50,00 € erhoben.

 

24. Einteilung der Leistungsklassen 2010/2011

 

Im WRV bestehen folgende Leistungsklassen:

a) eine Oberliga mit 10 Mannschaften

b) eine Verbandsliga mit 9 Mannschaften

c) eine Landesliga mit 9 Mannschaften

d) 2 Landesklassen (Gruppe A und B)  mit je 9 Mannschaften und eine Bezirksliga der ARGE

e) 4 Bezirksklassen (Bezirksklasse A, B, C und die Bezirksklasse der ARGE). Die Mannschaftsstärke ergibt sich aus den teilnehmenden Mannschaften.

Zielvorgabe in den WRV-Ligen ist analog dem Beschluss einer Sport-Ausschusssitzung des WRV eine Sollstärke von 9 Mannschaften.

 

25. Aufstieg/Abstieg

Die Auf- und Abstiegsregelung der Ligen des WRV ist im Anhang gesondert erläutert.

25.1 Relegationsturnier zur Landesliga WTB

Die Meister der beiden Landesklassen und der Bezirksliga ARGE (In der ARGE gilt der bestplatzierteste WRV-Verein, mindestens aber Platz 3 in der Bezirksliga) ermitteln an zwei Turniertagen die Aufsteiger (siehe Anhang) zur Landesliga nach folgenden Schema:

08.01.11 beim Meister Landesklasse Gruppe B (Vorkampf)

1. Runde          LK A – LK B                            16:00

BL ARGE – Landesliga            16:00

2. Runde          LK A – BL ARGE                      18:00

LK B – Landesliga                    18:00

3. Runde          LK A – Landesliga                     20:00

LK B – BL ARGE                      20:00

15.01.11 beim Meister Bezirksliga ARGE  (Rückkampf). Sollte kein Vertreter der ARGE vertreten sein, beim Meister der Landesklasse Gruppe A.

1. Runde          LK A – LK B                             16:00

BL ARGE – Landesliga                         16:00

2. Runde          LK A – BL ARGE                                  18:00

LK B – Landesliga                    18:00

3. Runde          LK A – Landesliga                     20:00

LK B – BL ARGE                      20:00

Gerungen wird nach den Statuten für die Landesliga.

Sollten sich nur 3 Vereine an den Aufstiegskämpfen

beteiligen, so findet nur unter denen ein

Turnier statt.

25.2 Für weitere Aufsteiger bzw. Absteiger gilt

folgende Regel:

Um zu gewährleisten das die WRV-Ligen möglichst

optimal besetzt werden, sind die Mannschaften

bis zum dritten aufstiegsberechtigten Team verpflichtet, je nach Bedarf aufzusteigen. Durch nichtaufstiegsberechtige Mannschaften wird der nächstplatzierte Verein nachrücken.

 

26. Proteste

Proteste sind sofort beim Kampfgericht anzuzeigen

und müssen spätestens bis zur Unterzeichnung

des Kampfprotokolls mit kurzer Begründung

in dieses eingetragen werden. Der Kampfrichter

ist verpflichtet, die Protestbegründung in das

Kampfprotokoll aufzunehmen.

Die Protestgebühr und die schriftliche Begründung

des Protestes sind innerhalb von sieben Tagen

einzuzahlen bzw. einzureichen.

Die Protestgebühr von 75,00 € ist auf das Konto

des WRV zu überweisen (gleiches gilt auch für

sonstige Proteste).

 

Für alle Rechtsstreitigkeiten und Anzeigen die Ober-, Verbands- und Landesliga, sowie der Landesklassen und Bezirksklasse A,B und C  betreffen ist der Vorsitzende des RA 1 zuständig:

 

Eberhard Goetz

Im Kirchfeld 9

71691 Freiberg/Neckar

Telefon:  07141-72817

Telefax:  07141-72817

Mail:  ew_goetz@yahoo.de

 

27. Rücktritt von Mannschaftskämpfen

27.1 Ein Verein, der aus der Ober-, Verbands-, Landes-  oder Landesklasse freiwillig seine Mannschaft zurückzieht oder sich den Aufstiegs- oder Relegationskämpfen entzieht, wird 2 Ligen tiefer eingestuft (Stichtag ist der 31.01. des jeweiligen Jahres). Änderungen der Einstufung sind dem WRV-Sportwart und dem VP Sport überlassen. Eine zweite und jede weitere dazugehörige Mannschaft wird automatisch mindestens eine Leistungsklasse tiefer wie die zurückgezogene 1.Mannschaft eingestuft.

27.2  Ein Verein, der aus der 1.Bundesliga, 2.Bundesliga oder Regionalliga freiwillig seine Mannschaft zurückzieht oder sich den Aufstiegs- oder Relegationskämpfen entzieht, wird 2 Ligen tiefer im Land eingestuft. Änderungen der Einstufung sind dem WRV-Sportwart und dem VP Sport überlassen. Eine zweite und jede weitere dazugehörige Mannschaft wird automatisch mindestens eine Leistungsklasse tiefer wie die zurückgezogene 1.Mannschaft eingestuft.

27.3  Eine Aufstiegssperre und/oder Minuspunkte gibt es nicht. Bei bisherigen Aufstiegssperren oder Minuspunkteregelungen entfallen diese sofort. 

 

28. Gelbe und rote Karten

Hier gelten die neusten Bestimmungen des

DRB.

Ordnungsgelder für gelbe und gelb-rote Karten in    allen Ligen des WRV:

erste gelbe Karte                          10,00 €

zweite gelbe Karte                        25,00 €

       dritte gelbe Karte                          50,00 €

gelb-rote Karte                              75,00 €

 

29. Anti-Doping-Ordnung.

       

      Die Anti-Doping-Ordnung gilt auch in den Ligen des WRV. 

Die Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings   können unter www.ringen.de  (DRB Homepage) Downloads Anti-Doping-Ordnung des DRB 2009 (ADO) heruntergeladen werden.

 

30. Schlussbestimmungen und Entscheidungen

im Streitfalle

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Auf- und

Abstieg werden durch das Schiedsgericht entschieden.

Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen

eine Mannschaft zurückgezogen wird und

durch die sich die Zusammensetzung einer Liga

verändert. Dem Schiedsgericht ist es auch vorbehalten,

in solchen und in anderen Fällen zusätzliche

Relegationskämpfe anzusetzen.

In sonstigen Streitfällen entscheidet die zuständige

Instanz. Deren Entscheidung ist für alle Parteien rechtsverbindlich. Soweit in den vorliegenden Richtlinien keine eindeutigen Regelungen getroffen wurden, gelten die Bestimmungen und Ordnungen des WRV und des

DRB. Es ist nach sportlichen Grundsätzen zu entscheiden.

Als Entscheidungshilfen können die

Grundsätze des BGB, des StGB, der StPO und

der ZPO herangezogen werden.

 

Württembergischer Ringerverband e.V.

Vizepräsident Sport Eckhard Fehrenbach

Ligenreferent Manuel Senn

Sportausschuss

 

Sonderbestimmungen für die Bezirksklasse A, B und C

 

Es werden 14 Kämpfe ausgetragen.

 

Hinrunde:

1.Halbzeit:

 

55 Kg FS – 120 Kg FS – 60 Kg GR – 96 Kg GR – 66 Kg FS – 84 Kg FS – 74 Kg GR

 

-          15 Minuten Pause – (hier wird die Aufstellung für die 2.Halbzeit abgegeben) –

 

2.Halbzeit:

 

55 Kg GR – 120 Kg GR – 60 Kg FS – 96 Kg FS – 66 Kg GR – 84 Kg GR – 74 Kg FS

 

In der Rückrunde werden die Stilarten getauscht.

 

Auf der Wiegeliste können bis zu 16 Ringer pro Mannschaft aufgeführt werden.

 

Die Mannschaftsstärke pro Halbzeit beträgt 7 Ringer, wobei es 5 Ringer sein müssen und davon 4 im entsprechenden Gewichtslimit. Kann die Mannschaft in einer Halbzeit nicht voll besetzt werden, so wird die Halbzeit mit 0:X gewertet.

 

Es dürfen max. 4 Nichtdeutsche (Status N) über die Waage gehen, Pro Halbzeit wird dürfen 2 Nichtdeutsche (Status N) eingesetzt werden.

 

5 Minuten nach Wiegeschluss müssen die Aufstellungen für die 1.Halbzeit beim Kampfrichter abgegeben werden.

 

5 Minuten nach dem letzten Kampf der 1.Halbzeit müssen die Aufstellungen für die 2.Halbzeit beim Kampfrichter abgegeben werden.

 

ACHTUNG! Die Regelung der Aufgabe gilt ebenso in der Bezirksklasse (Punkt 14.1 der Richtlinien).

 

Kampfzeit: 

 

max. 3x 2 Minuten (30 Sek. Pause – 2 Gewinnrunden beenden den Kampf)


Kampfwertung:  

 

a.)   4:0    SS, TÜPS (beide Runden überlegen oder 11 Punkte Diff. oder mehr ohne Kampfrundenverlust), Aufgabe, DQ, Überschreiten der Verletzungszeit, Nichtantreten,  Übergewicht

 

b.)   4:1    TÜPS (beide Siegrunden überlegen oder 11 Punkte Diff. oder mehr mit Verlust einer Kampfrunde

 

c.)   3:0    PS – Gewinn von 2 Kampfrunden mit techn. Wertung und ohne Kampfrundenverlust

 

d.)   3:1    PS – Gewinn von 2 Kampfrunden mit techn. Wertung und Verlust einer Kampfrunde

 

e.)   1:0    Sieg von 2 Kampfrunden ohne techn. Wertung in den Siegrunden, nur Vergabe des Zusatzpunktes  

                nach  30 Sek. Aus der angeordneten Bodenlage im gr.-röm. Stil oder Freistil-Clinch.

f.)    0:0   DQ beider Ringer

 

 

Absage eines Kampfes in der Bezirksklasse:

Die Absage eines Kampfes in der Bezirksklasse zieht ein Ordnungsgeld von 100,00 EUR nach sich. 75,00 EUR davon gehen an den Gegner, 25,00 EUR gehen an den WRV.

Aufgabe/Verletzung

Wenn ein Sportler in der 1.Halbzeit auf Grund einer Verletzung aus dem Kampfgeschehen aufgeben muss und zur Mannschaft zählt, so zählt dieser auch bei einer Aufgabe in der 2.Halbzeit zur Mannschaft.

 

Auf- und Abstiegsregelung

 

Es kann 6 verschiedene Konstellationen geben:

  1. RL steigen beide WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht

  2. RL steigen beide WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg

  3. RL steigt 1 WRV-Vetreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht

  4. RL steigt 1 WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg

  5. RL steigt keiner ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht

  6. RL steigt keiner ab und OL-Meister schafft Aufstieg

Situation 1  -  RL steigen beide WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht

 

RL: 2 Absteiger aus WTB, OL-Meister kommt nicht hoch

OL: 2 kommen aus RL, 1 kommt aus der VL -> 3 Absteiger

neue OL (10 Teams)

VL: 3 kommen aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL  -> 2 Absteiger in LL

neue VL (10 Teams)

LL: 2 kommen aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in Relegation – 2 aus der Relegation bleiben in der LL

neue LL (9 Teams)

LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf

neue LK (2x9 Teams)

BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen

Situation 2 -  RL steigen beide WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg

RL: 2 Absteiger aus WTB, OL-Meister steigt auf

OL: 2 kommen aus RL, Meister steigt auf, 1 kommt aus der VL -> 2 Absteiger

neue OL (10 Teams)

VL: 2 kommen aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL  -> 2 Absteiger in LL

neue VL (9 Teams)

LL: 2 kommen aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in Relegation – 2 aus der Relegation bleiben in der LL

neue LL (9 Teams)

LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf

neue LK (2x9 Teams)

BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen.

Situation 3 - RL steigt 1 WRV-Vetreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht

RL: 1 Absteiger aus WTB, OL-Meister steigt nicht auf

OL: 1 kommt aus RL, 1 kommt aus der VL -> 2 Absteiger

neue OL (10 Teams)

VL: 2 kommen aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL  -> 2 Absteiger in LL

neue VL (9 Teams)

LL: 2 kommen aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in Relegation – 2 aus der Relegation bleiben in der LL

neue LL (9 Teams)

LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf

neue LK (2x9 Teams)

BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen.

Situation 4 - RL steigt 1 WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg

RL: 1 Absteiger aus WTB, OL-Meister steigt auf

OL: 1 kommt aus RL, Meister steigt auf, 1 kommt aus der VL -> 2 Absteiger

neue OL (9 Teams)

VL: 2 kommen aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL  -> 2 Absteiger in LL

neue VL (9 Teams)

LL: 2 kommen aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in Relegation – 2 aus der Relegation bleiben in der LL

neue LL (9 Teams)

LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf

neue LK (2x9 Teams)

BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen.

Situation 5 - RL steigt keiner ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht

 

RL: Kein Absteiger aus WTB, OL-Meister steigt nicht auf

OL: 1 kommt aus der VL -> 2 Absteiger

neue OL (9 Teams)

VL: 2 kommen aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL  -> 2 Absteiger in LL

neue VL (9 Teams)

LL: 2 kommen aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in Relegation – 2 aus der Relegation bleiben in der LL

neue LL (9 Teams)

LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf

neue LK (2x9 Teams)

BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen.

Situation 6 - RL steigt keiner ab und OL-Meister schafft Aufstieg

RL: Kein Absteiger aus WTB, OL-Meister steigt auf

OL: Meister steigt auf, 1 kommt aus der VL -> 1 Absteiger

neue OL (9 Teams)

VL: 1 kommt aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL  -> 1 Absteiger in LL

neue VL (9 Teams)

LL: 1 kommt aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in die Relegation – 3 aus der Relegation bleiben in der LL

neue LL (9 Teams)

LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf

neue LK (2x9 Teams)

BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen.