Richtlinien
für Mannschaftskämpfe der Ober-, Verbands-, Landesliga, Landesklasse und Bezirksklasse der Bezirke 1, 2 und 3, sowie der Aufstiegs- und Relegationskämpfe für die Saison 2010/2011 des Württembergischen Ringerverbandes
Stand: 25.07.2010
WRV Sportreferent
Manuel Senn
Baurstr.31 70806 Kornwestheim
Tel. 07154/80 47 25 - Fax. 07141-16-81034 – Handy: 0174-2140325 - email: sportwartsenn@aol.de
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Kämpfe werden nach den "Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe im Ringen" in der
jeweils neuesten Fassung des DRB durchgeführt. Der Württembergische Ringerverband e. V.
(WRV) erlässt zusätzlich folgende Bestimmungen.
2. Austragungstermine
2.1 Die Kämpfe werden in der Regel samstags ausgetragen.
Gewichtsfeststellung: 19:00 Uhr
Einmarsch: 19:20 Uhr
Kampfbeginn: 19:30 Uhr (auf der Matte)
2.2 Kampfverlegungen sind mit Zustimmung des Ligenreferenten und des Gegners möglich. Analog Richtlinien Punkt 3. Kämpfe an einem Freitag oder Werktag finden in der Regel folgendermaßen statt:
Gewichtsfeststellung: 20:00 Uhr
Einmarsch: 20:20 Uhr
Kampfbeginn: 20:30 Uhr (auf der Matte)
Kämpfe an einem Feiertag oder Sonntag finden in der Regel folgendermaßen statt:
Gewichtsfeststellung: 16:30 Uhr
Einmarsch: 16:50 Uhr
Kampfbeginn: 17:00 Uhr (auf der Matte)
2.3 Kampfbeginn bei Kämpfen von 2.
Mannschaften
als Vorkämpfe:
Gewichtsfeststellung: 17:00 Uhr
Einmarsch: 17:20 Uhr
Kampfbeginn: 17:30 Uhr
Dies gilt auch für Vorkämpfe der Bezirksklasse.
2.4 Die Rundenkämpfe enden zeitgleich am 18.12.2010 für die Ober-, Verbands-, Landesliga und Landesklasse. Kampfverlegungen auf Termine nach dem 18.12.2010 sind nur in begründeten Ausnahmen möglich.
3. Kampfverlegungen/Einzelnachholkämpfe/
Benachrichtigung
3.1 Die Internetseite www.liga-db.de ist offizielles Organ des Württembergischen Ringerverbands. Als verbindlich gelten die dort veröffentlichten Termine.
3.2 Im Januar 2010 wird eine vorläufige unverbindliche Terminliste an die Vereine veröffentlicht. Es dürfen Änderungen ohne Zustimmung des Gegners innerhalb einer Frist von 14 Tage vorgenommen werden. Die betroffenen Gegner sind zu informieren vom Ligenreferent. Anschließend sind Änderungen nur noch mit Zustimmung des Gegners und des Ligenreferenten möglich.
3.3 Vereine der 1. und 2.Bundesliga, sowie der Regionalliga BaWü haben nach Veröffentlichung des vorläufigen Terminplans der Bundesligakämpfe durch den DRB und des Terminplans der Regionalliga durch den ARGE-Staffelleiter eine Frist von 14 Tage für Änderungen ohne Zustimmung des Gegners.
3.4 Nach dem 30.06.2010 wird pro Kampfverlegung
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25, - € erhoben.
3.5 Anträge auf Kampfverlegungen sind mindestens
20 Tage vor dem Kampf mit Zustimmungsnachweis
des Gegners beim Sportreferenten einzureichen
und werden ausschließlich vom Sportreferenten
abgewickelt. Sämtliche Benachrichtigungen
seitens der Vereine entfallen.
4. Ausstattung der Wettkampfstätte
Zur Ausstattung der Wettkampfstätte gehören:
4.1 Eine Matte mit einer runden Kampffläche und
folgenden Mindestmaßen
- zentrale Kampffläche - Durchmesser 5,0 m
- Passivitätszone - roter Streifen 1,0 m
- Sicherheitszone - Umrandung 1,0 m
Der Sicherheitsabstand zwischen Matte und Zuschauern
bzw. Hallenwand beträgt 1,0 m.
Die Matte muss vor dem Kampf mit Desinfektionsmittel
gereinigt werden.
4.2 Ein Tisch für Zeitnehmer und Listenführer, der in
unmittelbarer Mattennähe stehen und von den
Zuschauern abgegrenzt sein muss, mit
- 1 Zeitnehmerstoppuhr als Standstoppuhr oder
Stoppuhr über eine Anzeigetafel
- 2 Handstoppuhren für Verletzungszeiten
- 1 Tafel für die Kampfpunkteanzeige mit Verwarnungsanzeige
rot und blau sowie die Minutenanzeige
-1 Gong als akustisches und 1 Schaumgummiwurfkissen als optisches Signal zur Kampfbeendigung
-1 Tafel für den Stand der gewonnenen Kampfabschnitte
- 1 Anzeigetafel für den Stand des Mannschaftskampfes
(die Lautsprecheranlage allein genügt
nicht)
-1 Eimer mit Wasser und Alkohol oder sonstigem
Desinfektionsmittel für die Mattenreinigung.
- Pfeife und Armstulpen in rot und blau, falls der Kampfrichter ausfällt.
4.3 Alle Vereine
in Ligen des WRV (Oberliga, Verbandsliga, Landesliga, Landesklasse und
Bezirksklassen) werden verpflichtet mit Beamer zu arbeiten. Sollte dies nicht
der Fall sein, muss der Kampfrichter dies im Protokoll vermerken. In einem
ersten Fall wird eine Ermahnung ausgesprochen, im Wiederholungsfall ist ein
Ordnungsgeld in Höhe von 50 EUR fällig. In einem erneuten Fall wird das
Ordnungsgeld individuell erhöht.
4.4 In den Ligen des WRV sind für Aktive, Trainer, Arzt, Masseur etc. der Gastmannschaft 15 Freikarten zu Verfügung zu stellen. Vorzugsplätze für Vertreter des DRB und der Landesorganisation (bei rechtzeitiger Anmeldung) sind ebenfalls zu stellen.
5. Getränkeverkauf/Getränke zur Betreuung/Rauchverbot
5.1 Bei allen Mannschaftskämpfen dürfen in der Veranstaltungsstätte Getränke nur in Papp- oder Plastikbechern zum Ausschank kommen. Zuwiderhandlungen sind vom Kampfrichter auf dem Protokoll zu vermerken und werden mit einem Ordnungsgeld von 50,00 € belegt.
Zur Betreuung der Ringer dürfen keine Glasflaschen
verwendet werden.
Das Foyer oder ein abgeschlossener Nebenraum
zählen nicht zur Veranstaltungsstätte im Sinne
dieser Vorschrift.
5.2 Rauchverbot – In der Wettkampfstätte herrscht Rauchverbot, das gilt auch für die Foyers. Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes oder in abgeschlossenen separaten Raucherzonen zulässig.
6. Startberechtigung
6.1 In den Württ.-Ligen können in einer Mannschaft
Zwei Nicht-Deutsche Ringer starten (einschl. EUAngehörige).
Zusätzlich können unbegrenzt Nicht-Deutsche
Ringer eingesetzt werden, wenn sie in Deutschland
geboren wurden. Der Nachweis ist durch den
eingetragenen Geburtsort im Startausweis oder
durch Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. einer
beglaubigten Abschrift der Geburtsurkunde geführt.
Ferner werden „Nicht-Deutsche“, denen
vor dem 14. Lebensjahr ein Startausweis einer
DRB-LO ausgestellt wurde, ebenfalls wie Deutsche
behandelt. Weiterhin werden Nichtdeutsche wie
Deutsche behandelt, wenn sie mindestens 6 (NEU! Jahre in der BRD einen festen Wohnsitz mit Arbeitserlaubnis haben, ein Sozialversicherungs-nachweis/Schulbescheinigung muss erbracht werden.
Auf der Wiegeliste und im Wettkampfprotokoll
sind folgende Abkürzungen zu verwenden:
N Nichtdeutscher
J Jugendlicher
JN Jugendlicher Nichtdeutscher
ND Nichtdeutscher in Deutschland geb. und
Nichtdeutscher mit Sonderstartberechtigung
JND Jugendlicher Nichtdeutscher, in
Deutschland geboren
Die Wiegeliste wird vom WRV ausgegeben. Diese steht als Download auf der Verbandshomepage zur Verfügung. Diese wird vom Mannschaftsführer unterschrieben, muss den Passus enthalten, dass sich die Ringer in einem guten gesundheitlichen Zustand befinden und kampffähig antreten.
6.2 Startberechtigung von Jugendlichen
Jugendliche können ab dem Tag der Vollendung
ihres 14. Lebensjahres eingesetzt werden.
6.3 Starberechtigung von weiblichen Aktiven
Der Einsatz von Frauen und weiblichen Jugendlichen
in einer Männermannschaft ist nicht zulässig.
7. Start von Ringern in unterklassigen Mannschaften
oder Jugendmannschaften
Alle an einem Wochenende durchgeführten
Kämpfe gelten als ein Kampftag.
7.1 Jugendliche, die am Kampfwochenende in der
Schüler / Jugendmannschaft eingesetzt sind, können
zusätzlich in einer Männermannschaft starten.
7.2 Bei Doppelstart eines Ringers an einem Tag in mehreren Mannschaften wird der entsprechende Ringer nur in der höheren Leistungsklasse gewertet. Er zählt zwar zu beiden Mannschaften, der Kampf in der niedrigeren Leistungsklasse wird aber mit 0:4 für den Gegner gewertet, sofern in diesem Gewicht ein Ringer mit dem vorgeschriebenen Gewicht über die Waage ging.
7.3 Einen Wechsel von der 1. Mannschaft in weitere
unterklassigere Mannschaften dürfen von Kampftag
zu Kampftag nicht mehr als zwei Ringer vornehmen.
Gleiches gilt für Wechsel von der 2.
Mannschaft in unterklassigere Mannschaften.
7.4 Ist die höherklassige Mannschaft an einem Kampftag kampffrei oder tritt nicht an, dürfen in
der 2. bzw. 3. Mannschaft nur Ringer eingesetzt
werden, die beim letzten ausgetragenen Kampf (Datum des Kampfes) nicht in der 1. bzw. 2. Mannschaft gerungen haben. Werden solche Ringer trotzdem eingesetzt, zählen sie zwar zu beiden Mannschaften, der betreffende Kampf wird jedoch bei der unterklassigeren Mannschaft mit 0:4 für den Gegner gewertet, sofern in diesem Gewicht ein Ringer mit dem vorgeschriebenen Gewicht über die Waage ging.
7.5 Ist die Mannschaftsrunde für die höherklassige
Mannschaft eines Vereins beendet, dürfen Ringer,
die an einem der beiden letzten ausgetragenen
Kämpfe in der höherklassigen Mannschaft gekämpft
haben, nicht in einer unterklassigeren
Mannschaft des Vereins starten. Werden solche
Ringer trotzdem eingesetzt, zählen sie zwar zu
beiden Mannschaften, der betreffende Kampf wird
jedoch bei der unterklassigeren Mannschaft mit
0:4 für den Gegner gewertet, sofern in diesem
Gewicht ein Ringer mit dem vorgeschriebenen
Gewicht über die Waage ging.
7.6 Beginnen die Kämpfe einer unterklassigeren
Mannschaft terminmäßig früher als die der höherklassigeren Mannschaft eines Vereins, dürfen
Ringer, die in einer unterklassigeren Mannschaft
eingesetzt waren, an den beiden ersten zur Austragung
kommenden Kämpfen der höherklassigeren
Mannschaft nicht eingesetzt werden. Werden
solche Ringer trotzdem eingesetzt, zählen sie
zwar zu beiden Mannschaften, der betreffende
Kampf wird jedoch bei der unterklassigeren
Mannschaft mit 0:4 für den Gegner gewertet, sofern
in diesem Gewicht ein Ringer mit dem vorgeschriebenen
Gewicht über die Waage ging.
7.7 Vereine, die mit einer 2. oder 3. Mannschaft an
Aufstiegs- oder Relegationskämpfen beteiligt sind,
dürfen Ringer nicht einsetzen, die an einem der
beiden letzten ausgetragenen Kämpfe in einer höherklassigeren Mannschaft des Vereins gekämpft
haben. Ebenso Sportler, deren Anzahl an Einsätze in der höherklassigen Mannschaft mehr wie 50% der Kämpfe der höherklassigen Mannschaft insgesamt beträgt. Werden solche Ringer trotzdem eingesetzt,
zählen sie zwar zu beiden Mannschaften,
der betreffende Kampf wird jedoch bei der unterklassigeren Mannschaft mit 0:4 für den Gegner
gewertet, sofern in diesem Gewicht ein Ringer mit
dem vorgeschriebenen Gewicht über die Waage
ging.
7.8 Finden an einem Kampftag Kämpfe mehrerer
Mannschaften eines Vereins statt, ist der Verein
verpflichtet, dem Sportreferenten, der für die unterklassigeren Mannschaften verantwortlich ist, je
ein Protokoll der höherklassigeren Mannschaft(en) zuzusenden. Vereine, die dieser Pflicht nicht nachkommen, werden mit einem Ordnungsgeld von 25,00 € belegt. Der Doppelstart muss auf dem Wettkampfprotokoll mit einem "D“ vermerkt werden.
Wird dies versäumt, wird dies als Unsportlichkeit
betrachtet und mit einer Ordnungsstrafe von 50,00
€ pro nicht gemeldetem Doppelstart geahndet.
Sollte der Vermerk aus technischen Gründen
nicht möglich sein, genügt es, den Doppelstart
dem Sportreferenten bis Montagabend 20:00 Uhr
telefonisch zu melden.
8. Waage/Wiegen/Wettkampfkleidung
8.1 Zugelassen sind nur Waagen, die den Eichvorschriften entsprechen. Bei Verwendung einer Digitalwaage ohne Eichstempel ist das Zertifikat bzw. eine Bestätigung des Herstellers über Eichung und Dauer vorzulegen. Die Eichung gilt immer bis 31.12. des Jahres, dessen Jahreszahl im Eichstempel/Eichsiegel eingeprägt ist. Auf einen gültigen Eichstempel/Bestätigung ist zu achten; bei Verwendung einer Waage ohne Eichstempel/Bestätigung wird ein Ordnungsgeld von 50,00 € erhoben
8.2 Der Ringer der gastgebenden Mannschaft wird
jeweils zuerst gewogen.
8.3 Die Ringer werden im Trikot gewogen.
Ein Gewichtsabzug für das Trikot erfolgt nicht.
Unter dem Trikot kann eine leichte Hose getragen
werden. Als leichte Hose im Sinne dieser Bestimmung
gilt eine Badehose, ein Slip oder Suspensorium.
Trägt der Ringer mehr als eine leichte Hose, ist er wegen versuchter Manipulation (Untergewicht; Aufrücken) von der Wiegeliste zu streichen und zählt nicht zur Mannschaft.
8.4 Die Ringer des gastgebenden Vereins haben im
roten, die Gäste im blauen Trikot anzutreten. Die Ringer haben dafür Sorge zu tragen, dass sich die Schnürsenkel der Ringerschuhe während des Kampfes nicht öffnen. Die Schnürsenkel sind entsprechend abzukleben oder mit einem handelsüblichen Überzieher zu versehen.
8.5 Wiegen kann mit Einverständnis des Gegners öffentlich durchgeführt werden
8.6 Eine geeichte Ersatzwaage sollte vor Ort sein, für
den Fall, dass die offizielle Waage defekt ist, hat der Gastgeber innerhalb von
30 Min. eine Ersatzwaage zu stellen.
9. Hautveränderungen/Hauterkrankungen
Ringer, die sichtbare oder auffällige Hautveränderungen
haben, müssen vom Kampfrichter an der Waage abgewiesen werden, wenn sie kein fachärztliches
Attest (Facharzt für Hautkrankheiten – Dermatologe) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Hautveränderung bzw. -erkrankung nicht infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine Gefährdung darstellt. Das Attest darf nicht älter als 10 Tage sein. Die Mitglieder der DRB-Ärztekommission sind ebenfalls zur Ausstellung des Attestes berechtigt. Wird ein Ringer wegen einer Hauterkrankung nach dem Wiegen abgewiesen, zählt er nicht zur Mannschaft.
Hautauffälligkeiten
Beim Versuch der Manipulation zum Verdecken
einer ansteckenden Hautkrankheit hat der Ringer
mit einer Anzeige zu rechnen.
10. Kampffolge/Stilart
10.1 Für die Kämpfe der Ober-, Verbands-, und Landesliga gilt
Vorkampf Rückkampf
55 kg Freistil gr.-röm.
120 kg gr.-röm. Freistil
60 kg gr.-röm. Freistil
96 kg Freistil gr.-röm.
66 kg A Freistil gr.-röm.
84 kg B gr.-röm. Freistil
66 kg B gr.-röm. Freistil
84 kg A Freistil gr.-röm.
74 kg A Freistil gr.-röm.
74 kg B gr.-röm. Freistil
10.2 Für die Kämpfe der Landesklasse gilt:
Vorkampf Rückkampf
55 kg Freistil gr.-röm.
120 kg Freistil gr.-röm,
60 kg gr.-röm. Freistil
96 kg gr.-röm. Freistil
66 kg A Freistil gr.-röm.
84 kg Freistil gr.-röm.
66 kg B gr.-röm. Freistil
74 kg B gr.-röm. Freistil
74 kg A Freistil gr.-röm.
10.3 Für die Kämpfe der Bezirksklasse gilt:
Vorkampf Rückkampf
1.Halbzeit
55 kg Freistil gr.-röm.
120 kg Freistil gr.-röm.
60 kg gr.-röm. Freistil
96 kg gr.-röm. Freistil
66 kg Freistil gr.-röm.
84 kg Freistil gr.-röm.
74 kg gr.-röm Freistil
2.Halbzeit
55 kg gr.-röm Freistil
120 kg gr.-röm Freistil
60 kg Freistil gr.-röm.
96 kg Freistil gr.-röm.
66 kg gr.-röm Freistil
84 kg gr.-röm Freistil
74 kg Freistil gr.-röm.
11. Betreuer/Ringer
11.1 Die Betreuung an der Ecke darf nur von einem
Trainer oder Betreuer erfolgen.
(Ausnahme: in der Pause zwei).
11.2 Während des gesamten Kampfverlaufs dürfen
Ringer, die nicht direkt am Kampfgeschehen beteiligt
sind, sich nicht direkt an der Matte aufhalten.
Es muss mindestens 1 Meter Sicherheitsabstand
eingehalten werden.
12. Kampfzeit
Freistil:
Die Kampfzeit beträgt max. 5 X 2 Minuten, 30 Sekunden
Pause. Bei Punktstand von 0:0 (Freistil) nach Ablauf eines
Kampfabschnittes wird sofort Beinfassung
angeordnet.
Maximale Verletzungs- bzw. Unterbrechungszeit je Ringer 2 Minuten. Verlängerung
nach 0:0 eines Kampfabschnittes max.30 sek. (Nur Freistil) Hat ein Ringer drei
Kampfrunden gewonnen, entfallen weitere Runden oder SS
Um eine einwandfreie Versorgung von blutenden Wunden zu gewährleisten, läuft
bei blutenden Wunden keine
Verletzungszeit.
Griechisch-römisch:
5 x 2 Min., 30 Sekunden Pause, Sieger benötigt 3 Gewinnrunden oder SS
gr. röm. Stil:
1. - 5. Kampfrunde, Kampfrunde besteht aus 1:30 Min. Standkampf und 30 Sekunden
angeordneten Bodenkampf.
Nach 1:30 Min. wird der Kampf unterbrochen (Ausnahme: Eine gefährliche Lage liegt vor)
Der Ringer der nach 1:30 Min. im Vorteil ist, darf die Oberlage einnehmen. Hier gelten weiterhin
die bisherigen Kriterien der „Siegrunde“ und zwar:
- Ringer mit den meisten Punkten (höhere Punktzahl)
- bei Gleichheit weniger Verwarnungen
- bei Gleichheit höhere Wertung
- Letzte Wertung
Sind Wertungen gefallen, darf also der Ringer im Vorteil fassen!
Erzielt der Ringer während den 30 Sek. keine Wertung, wird er nicht bestraft und die
Kampfrunde ist beendet!
Erfolgt im Bodenkampf durch den Obermann keine zwingende Aktivität, so kann der KR den
Kampf nach einer angemessen Zeit (ca. 10 – 15 Sekunden unterbrechen und den Standkampf
anordnen).
Steht der Kampf bei 1:30 Min. 0:0 ist der Kampf zu unterbrechen und der Bodenkampf durch
Passivität anzuordnen. Der Kampfrichter entscheidet in jeder Runde immer beim Stand 0:0
nach 1:30 Uhr über die Passivität und zeigt diese deutlich an. Damit der aktive Ringer
keinen Nachteil erhält, darf der aktive Ringer bei der Anordnung der Bodenlage entscheiden, ob er die Position des Ober- oder Untermannes wählt. Diese Kriterien gelten in jeder Runde und zwar unabhängig davon, wie die vorherigen Runden entschieden wurden.
Achtung:
Erzielt der Obermann keine Wertung innerhalb von 30 Sekunden, so verliert er 1 Punkt an seinen Gegner. An den bisherigen Kriterien hat sich hier nichts verändert. Der Kampfrichter unterbricht den Bodenkampf nicht, so dass der Obermann die 30 Sekunden zur Erzielung einer Wertung voll ausschöpfen kann.
Auch wenn der KR durch Passivität entscheidet, so wird der aktive durch die Wahlmöglichkeit nicht bestraft.
Der Obermann kann die Fassart / Angriffsmöglichkeit wie folgt wählen:
1. Verkehrter Ausheber von der Seite
- er darf stehen oder mit einem Knie die Matte berühren
- an den bisherigen Kriterien hat sich nichts geändert!
2. Hände auflegen auf den Schultern des Gegners
-
der Obermann muss dabei mit mindestens einem Knie die Matte berühren.
Anmerkung: Die Bezirksklasse ringt nach Sonderregelungen, diese sind unter den Sonderregelungen beschrieben.
13. Pause
Nach dem 5., bzw. 4. Kampf wird eine Pause von 15 –20
Minuten eingelegt. Die Dauer der Pause wird der
Gastmannschaft und dem Kampfrichter unmittelbar
nach dem Wiegen bekannt gegeben.
Bei Vorkämpfen werden keine Pausen eingelegt.
14. Punktewertung
Gilt für alle Ligen außer Bezirksklasse – Siehe hierzu Sonderbestimmungen
14.1 Jede Kampfrunde hat einen Sieger.
Sieger eines Einzelkampfes ist der Ringer der
drei Kampfrunden gewonnen hat.
Bei Punktgleichstand nach 2 Minuten 1:1, 2:2,
3:3 usw. zählt:
a) Die Anzahl der wenigsten Verwarnungen
b) Die Anzahl der höchsten Wertungen
c) Bei Gleichstand entsch. die letzte Wertung
14.2 Mannschaftspunkte
Schultersieg, kampfloser Sieg,
Sieg durch Disqualifikation,Über- oder Untergewicht,
Aufgabe,Überschreiten der Verletzungszeit
4 : 0
Techn. Überlegenheitssieg; Sieger gewinnt 3
Runden alle durch Abbruch (6 Punkte Vorsprung,
5er Wertung oder 2x3er-Wertung)
Verlierer gewinnt keine Runde 4 : 0
Elf Punkte Differenz ohne Kampfrundenverlust 4:0
Technische Überlegenheit bei Gewinn von 3 Kampfrunden oder Elf Punkte Differenz, Verlust einer Kampfrunde 4:1
Technische Überlegenheit bei Gewinn von 3 Kampfrunden oder Elf Punkte Differenz, Verlust zweier Kampfrunden 4:2
Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runden, Verlierer
gewinnt keine Runde 3 : 0
Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runden
Verlierer gewinnt eine Runde 3 : 1
Punktsieg; Sieger gewinnt 3 Runde,
Verlierer gewinnt 2 Runden 3 : 2
Sieg von drei Kampfrunden ohne Technische Wertung. Bei nur Vergabe des Zusatzpunktes nach 30 Sekunden aus angeordneter Bodenlage im gr.röm. Stil oder Freistil-Clinch. 1:0
Disqualifikation beider Ringer 0 : 0
Anmerkung:
Gibt ein Ringer mit einer nicht unmittelbar aus dem Kampfgeschehen heraus erkennbaren Verletzung auf, gilt er als fehlender Ringer. Das entsprechende Ordnungsgeld wird fällig. Der Ringer zählt nicht zur Mannschaft. In jedem Fall muss der Kampfrichter hierzu Stellung nehmen.
Ein Ringer gilt als eingesetzt in einer Mannschaft,
wenn er auf der Aufstellungsliste bei Abgabe benannt ist und über die Waage geht. Erfolgt der Einsatz in zwei Mannschaften, ist immer der Einsatz
in der höherklassigen Mannschaft gültig.
15. Tabellen-Mannschaftswertung
Abweichend von § 13, Absatz 3 Sonderbe-
Stimmungen für Mannschaftskämpfe wird folgendes
bestimmt.
Bei Punktekämpfen ist die Mannschaft Tabellenerster,
die die meisten Siegpunkte erzielt hat. Sind
am Ende einer Serie mehrere Mannschaften
punktgleich, so entscheidet für die Reihenfolge
der Platzierung.
1. das bessere Gesamt-Siegverhältnis der
punktgleichen Mannschaften untereinander
(die Differenz wird im Subtraktionsverfahren
ermittelt);
2. die höhere Anzahl der Siege;
3. die höhere Anzahl der Schultersiege; kampflose
Siege, Siege durch Disqualifikation, Über-
oder Untergewicht, Aufgabe, Sieg durch
Überschreiten der Verletzungszeitwerden wie
Schultersiege behandelt;
4. die höhere Anzahl der Siege durch techn.
Überlegenheit;
5. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 0 Mannschaftspunkten;
6. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 1
Mannschaftspunkten;
7. die höhere Anzahl der Siege mit 3 : 2
Mannschaftspunkten;
8. das Los
16. Start in verschiedenen Gewichtsklassen
Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen nur
eine Klasse höher starten als seinem Körpergewicht entspricht. Jugendliche (es zählt der Geburtstag
u. nicht der Jahrgang) müssen in der Gewichtsklasse starten, die ihrem Körpergewicht entspricht und dürfen gegen keinen zu schweren Ringer kämpfen, der nicht mehr Jugendlicher ist. Das Mindestgewicht für Jugendliche beträgt 50,0 kg. Jugendliche unter 50,0 kg und Ringer mit mehr als 120,0 kg zählen nicht zur Mannschaft und werden gestrichen.
17. Startausweise
Jeder Ringer hat dem Kampfgericht einen gültigen
Startausweis vorzulegen. Im Übrigen gelten die
DRB-Vorschriften der §§ 17 und 18 "Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe im Ringen".
Je fehlendem Startausweis wird ein Ordnungsgeld
von 15,00 € erhoben.
Startausweise mit veraltetem Passbild (Bild älter als 5 Jahre; Stichtag ist der
Jahrgang), werden vom Kampfrichter eingezogen und mit den Protokollen an den
Sportreferenten geschickt und es wird ein Ordnungsgeld von 25,00 € erhoben.
Entfällt bei Ringern über 28 Jahre (Jahrgang 1981).
18. Mannschaftsstärke
Kann die Mannschaft nicht ausreichend besetzt werden, so wird der Mannschaftskampf mit 0:X gewertet.
18.1 Mannschaften der Oberliga, Verbandsliga und Landesliga bestehen aus 10 Ringern, wobei es 9 Ringer sein müssen, wovon mindestens 8 das vorgeschriebene Gewichtslimit haben müssen.
18.2 Mannschaften der Landesklasse bestehen aus 9 Ringern, wobei es 7 Ringer sein müssen, wovon mindestens 7 das vorgeschriebene Gewichtslimit haben müssen.
18.3 Mannschaften der Bezirksklassen bestehen aus 7 Ringer, wobei es 5 Ringer sein müssen, wovon mindestens 4 das vorgeschriebene Gewichtslimit haben müssen. Dies gilt sowohl für die 1.Halbzeit, als auch für die 2.Halbzeit. Hierzu gibt es auch Regelungen in den Sonderregelungen für die Bezirksklassen.
19. Kontrollmarken und Lizenzmarken
a) Kontrollmarken
Der Startausweis hat auch ohne die Jahreskontrollmarke
Gültigkeit. Für das Fehlen der Kontrollmarke
des laufenden Jahres auf dem Startausweis
wird der betreffende Verein mit einem
Ordnungsgeld von 10,00 € je Startausweis und
Start belegt.
b) Lizenzmarke
Die Lizenzmarke muss am Kampftag im Startausweis
eingeklebt sein. Ist für das laufende Jahr
keine Lizenz erteilt,
ist kein Start möglich. Der
Ringer zählt nicht zur Mannschaft, ein Freundschaftskampf kann jedoch stattfinden.
Ausgenommen der Verein erbringt den Nachweis,
dass die erforderlichen Unterlagen bereits bei der
Geschäftsstelle vorliegen. Ein entsprechender
Vermerk im Protokoll ist vorzunehmen.
19.1 Fehlender Ringer
Tritt eine Mannschaft mit weniger als 10 Ringern
an, so wird für jeden fehlenden Ringer folgende
Strafgebühr erhoben:
Ober-,Verbands- und Landesliga 40, -- Euro
Landesklasse und Bezirksklasse (keine Gebühr)
20. Kampfgericht
20.1 Die Kämpfe werden von einem Kampfrichter mit gültiger Lizenz geleitet. Die Einteilung
der Kampfrichter erfolgt durch den Kampfrichterausschuss des WRV.
Peter Abele
Brahmsstr. 36
73430 Aalen
Tel./Fax: 07361-45585
Telefon 07361-920215 G Der Kampfrichter muss zur Abrechnung das offizielle, vollständig ausgefüllte WRV-Formular verwenden.
21. Kampfergebnisdurchsage
Die Kampfergebnisse sind innerhalb 2 Stunden
nach Kampfende durch den gastgebenden Verein
telefonisch an:
Hans-Michael Raiser
Erlenweg 3
74354 Besigheim
Ergebnisdienst: 0 71 43 / 35 066
oder, wenn möglich,
per SMS: 01 71/79 290 78.
durchzugeben.
Dies kann entfallen, wenn bis 2 Stunden nach Kampfende die Ergebnisse mittel NOVA-Software in die Liga-Datenbank hochgeladen wurden.
Veranstalter, die dieser Auflage zu
spät oder nicht nachkommen, werden mit einem
Ordnungsgeld von 10,00 € bzw. im Wiederholungsfall
25,00 € belegt. Der Kampfleiter vermerkt
das Kampfende auf dem Wettkampfprotokoll unter
Bemerkungen.
Pflicht ist das Programm NOVA Software von Klaus Armbruster für alle Ligen innerhalb des WRV (Ober-, Verbands-, Landes-, Bezirksligen und Bezirksklassen). Dabei muss das Mannschaftsergebnis in die Ligendatenbank übertragen werden. Spätestens bis 9:00 am folgendem Tag.
Veranstalter, die diesen Auflagen nicht nachkommen, werden mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 25,00 € im Wiederholungsfalle von 50,00 € belegt.
22. Mannschaftsprotokolle
Der gastgebende Verein hat die Wettkampfprotokolle
sorgfältig auszufüllen. Der Kampfrichter ist
verpflichtet, die Protokolle zu überprüfen und festgestellte Fehler berichtigen zu lassen.
Der gastgebende Verein hat ein ausreichend frankiertes
Kuvert bereitzuhalten. Auf die richtige
Frankierung und Adressierung hat der Kampfrichter
zu achten. Unmittelbar nach dem Kampf hat
der Kampfrichter das
Wettkampfprotokoll in einfacher
Ausfertigung, die Punktezettel und die Wiegelisten
an den Ligenreferenten einzusenden:
Für die Ober-, Verbands und Landesliga:
Manuel Senn
Baurstr.31
70806 Kornwestheim
Für die Landesklasse Gruppe A und Bezirksklasse B:
Hans-Michael Raiser
Erlenweg 3
74354 Besigheim
Tel: 07143 - 35066
Handy: 0171 - 7929078
Mail: hm.raiser@t-online.com
Für die Landesklasse Gruppe B und Bezirksklasse A:
Harald Senn
Flamingoweg 30
70378 Stuttgart
Tel: 0711 – 536473
Handy: 0177 – 5536473
Mail: sennringen@aol.com
Für die Bezirksklasse C:
Ralf Luschnig
Hegelstr. 117/1
73741 Aalen
Tel: 07361 – 790285
Handy: 0172 – 7634904
Mail: kontakt@ralf-luschnig.de
Die Unterlagen müssen mittwochs beim entsprechenden Ligareferenten eintreffen. Für später eingehende Unterlagen wird ein Ordnungsgeld gegen den Kampfrichter von 25,00 € erhoben.
23. Auflagen für den Veranstalter
Der Veranstalter hat einen geeigneten Zeitnehmer
zu stellen. Der Zeitnehmer zählt zum Kampfgericht
und muss namentlich im Wettkampfprotokoll
festgehalten werden. Des Weiteren sind für die
Listenführung und die Bedienung der Punkteanzeige
und Verwarnungstafeln 2 geeignete Personen
abzustellen. Der Gastmannschaft sind am
Wettkampftisch 2 Plätze für die Zeit- und Punktekontrolle zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind
für Ringer und Ersatzringer, einen Trainer oder
Betreuer und einen Masseur in Mattennähe ausreichend
Plätze zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter ist für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Ein ausreichender Sanitätsdienst muss zur Verfügung stehen (DRK, Malteser, ASB...). Der Veranstalter muss einen Ordnungsdienst stellen, die Ordner sind durch Armbinden zu kennzeichnen. Zwei der Ordner müssen namentlich im Wettkampfprotokoll
festgehalten werden. Beim Fehlen des Sanitätsdienstes
bzw. des Ordnungsdienstes wird ein
Ordnungsgeld von 50,00 € erhoben.
24. Einteilung der Leistungsklassen 2010/2011
Im WRV bestehen folgende Leistungsklassen:
a) eine Oberliga mit 10 Mannschaften
b) eine Verbandsliga mit 9 Mannschaften
c) eine Landesliga mit 9 Mannschaften
d) 2 Landesklassen (Gruppe A und B) mit je 9 Mannschaften und eine Bezirksliga der ARGE
e) 4 Bezirksklassen (Bezirksklasse A, B, C und die Bezirksklasse der ARGE). Die Mannschaftsstärke ergibt sich aus den teilnehmenden Mannschaften.
Zielvorgabe in den WRV-Ligen ist analog dem Beschluss einer Sport-Ausschusssitzung des WRV eine Sollstärke von 9 Mannschaften.
25. Aufstieg/Abstieg
Die Auf- und Abstiegsregelung der Ligen des WRV ist im Anhang gesondert erläutert.
25.1 Relegationsturnier zur Landesliga WTB
Die Meister der beiden Landesklassen und der Bezirksliga ARGE (In der ARGE gilt der bestplatzierteste WRV-Verein, mindestens aber Platz 3 in der Bezirksliga) ermitteln an zwei Turniertagen die Aufsteiger (siehe Anhang) zur Landesliga nach folgenden Schema:
08.01.11 beim Meister Landesklasse Gruppe B (Vorkampf)
1. Runde LK A – LK B 16:00
BL ARGE – Landesliga 16:00
2. Runde LK A – BL ARGE 18:00
LK B – Landesliga 18:00
3. Runde LK A – Landesliga 20:00
LK B – BL ARGE 20:00
15.01.11 beim Meister Bezirksliga ARGE (Rückkampf). Sollte kein Vertreter der ARGE vertreten sein, beim Meister der Landesklasse Gruppe A.
1. Runde LK A – LK B 16:00
BL ARGE – Landesliga 16:00
2. Runde LK A – BL ARGE 18:00
LK B – Landesliga 18:00
3. Runde LK A – Landesliga 20:00
LK B – BL ARGE 20:00
Gerungen wird nach den Statuten für die Landesliga.
Sollten sich nur 3 Vereine an den Aufstiegskämpfen
beteiligen, so findet nur unter denen ein
Turnier statt.
25.2 Für weitere Aufsteiger bzw. Absteiger gilt
folgende Regel:
Um zu gewährleisten das die WRV-Ligen möglichst
optimal besetzt werden, sind die Mannschaften
bis zum dritten aufstiegsberechtigten Team verpflichtet, je nach Bedarf aufzusteigen. Durch nichtaufstiegsberechtige Mannschaften wird der nächstplatzierte Verein nachrücken.
26. Proteste
Proteste sind sofort beim Kampfgericht anzuzeigen
und müssen spätestens bis zur Unterzeichnung
des Kampfprotokolls mit kurzer Begründung
in dieses eingetragen werden. Der Kampfrichter
ist verpflichtet, die Protestbegründung in das
Kampfprotokoll aufzunehmen.
Die Protestgebühr und die schriftliche Begründung
des Protestes sind innerhalb von sieben Tagen
einzuzahlen bzw. einzureichen.
Die Protestgebühr von 75,00 € ist auf das Konto
des WRV zu überweisen (gleiches gilt auch für
sonstige Proteste).
Für alle Rechtsstreitigkeiten und Anzeigen die Ober-, Verbands- und Landesliga, sowie der Landesklassen und Bezirksklasse A,B und C betreffen ist der Vorsitzende des RA 1 zuständig:
Eberhard Goetz
Im Kirchfeld 9
71691 Freiberg/Neckar
Telefon: 07141-72817
Telefax: 07141-72817
Mail: ew_goetz@yahoo.de
27. Rücktritt von Mannschaftskämpfen
27.1 Ein Verein, der aus der Ober-, Verbands-, Landes- oder Landesklasse freiwillig seine Mannschaft zurückzieht oder sich den Aufstiegs- oder Relegationskämpfen entzieht, wird 2 Ligen tiefer eingestuft (Stichtag ist der 31.01. des jeweiligen Jahres). Änderungen der Einstufung sind dem WRV-Sportwart und dem VP Sport überlassen. Eine zweite und jede weitere dazugehörige Mannschaft wird automatisch mindestens eine Leistungsklasse tiefer wie die zurückgezogene 1.Mannschaft eingestuft.
27.2 Ein Verein, der aus der 1.Bundesliga, 2.Bundesliga oder Regionalliga freiwillig seine Mannschaft zurückzieht oder sich den Aufstiegs- oder Relegationskämpfen entzieht, wird 2 Ligen tiefer im Land eingestuft. Änderungen der Einstufung sind dem WRV-Sportwart und dem VP Sport überlassen. Eine zweite und jede weitere dazugehörige Mannschaft wird automatisch mindestens eine Leistungsklasse tiefer wie die zurückgezogene 1.Mannschaft eingestuft.
27.3 Eine
Aufstiegssperre und/oder Minuspunkte gibt es nicht. Bei bisherigen
Aufstiegssperren oder Minuspunkteregelungen entfallen diese sofort.
28. Gelbe und rote Karten
Hier gelten die neusten Bestimmungen des
DRB.
Ordnungsgelder für gelbe und gelb-rote Karten in allen Ligen des WRV:
erste gelbe Karte 10,00 €
zweite gelbe Karte 25,00 €
dritte gelbe Karte 50,00 €
gelb-rote Karte 75,00 €
29. Anti-Doping-Ordnung.
Die Anti-Doping-Ordnung gilt auch in den Ligen des WRV.
Die Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings können unter www.ringen.de (DRB Homepage) Downloads Anti-Doping-Ordnung des DRB 2009 (ADO) heruntergeladen werden.
30. Schlussbestimmungen und Entscheidungen
im Streitfalle
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Auf- und
Abstieg werden durch das Schiedsgericht entschieden.
Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen
eine Mannschaft zurückgezogen wird und
durch die sich die Zusammensetzung einer Liga
verändert. Dem Schiedsgericht ist es auch vorbehalten,
in solchen und in anderen Fällen zusätzliche
Relegationskämpfe anzusetzen.
In sonstigen Streitfällen entscheidet die zuständige
Instanz. Deren Entscheidung ist für alle Parteien rechtsverbindlich. Soweit in den vorliegenden Richtlinien keine eindeutigen Regelungen getroffen wurden, gelten die Bestimmungen und Ordnungen des WRV und des
DRB. Es ist nach sportlichen Grundsätzen zu entscheiden.
Als Entscheidungshilfen können die
Grundsätze des BGB, des StGB, der StPO und
der ZPO herangezogen werden.
Württembergischer Ringerverband e.V.
Vizepräsident Sport Eckhard Fehrenbach
Ligenreferent Manuel Senn
Sportausschuss
Sonderbestimmungen für die Bezirksklasse A, B und C
Es werden 14 Kämpfe ausgetragen.
Hinrunde:
1.Halbzeit:
55 Kg FS – 120 Kg FS – 60 Kg GR – 96 Kg GR – 66 Kg FS – 84 Kg FS – 74 Kg GR
- 15 Minuten Pause – (hier wird die Aufstellung für die 2.Halbzeit abgegeben) –
2.Halbzeit:
55 Kg GR – 120 Kg GR – 60 Kg FS – 96 Kg FS – 66 Kg GR – 84 Kg GR – 74 Kg FS
In der Rückrunde werden die Stilarten getauscht.
Auf der Wiegeliste können bis zu 16 Ringer pro Mannschaft aufgeführt werden.
Die Mannschaftsstärke pro Halbzeit beträgt 7 Ringer, wobei es 5 Ringer sein müssen und davon 4 im entsprechenden Gewichtslimit. Kann die Mannschaft in einer Halbzeit nicht voll besetzt werden, so wird die Halbzeit mit 0:X gewertet.
Es dürfen max. 4 Nichtdeutsche (Status N) über die Waage gehen, Pro Halbzeit wird dürfen 2 Nichtdeutsche (Status N) eingesetzt werden.
5 Minuten nach Wiegeschluss müssen die Aufstellungen für die 1.Halbzeit beim Kampfrichter abgegeben werden.
5 Minuten nach dem letzten Kampf der 1.Halbzeit müssen die Aufstellungen für die 2.Halbzeit beim Kampfrichter abgegeben werden.
ACHTUNG! Die Regelung der Aufgabe gilt ebenso in der Bezirksklasse (Punkt 14.1 der Richtlinien).
Kampfzeit:
max. 3x 2 Minuten (30 Sek. Pause – 2 Gewinnrunden beenden den Kampf)
Kampfwertung:
a.) 4:0 SS, TÜPS (beide Runden überlegen oder 11 Punkte Diff. oder mehr ohne Kampfrundenverlust), Aufgabe, DQ, Überschreiten der Verletzungszeit, Nichtantreten, Übergewicht
b.) 4:1 TÜPS (beide Siegrunden überlegen oder 11 Punkte Diff. oder mehr mit Verlust einer Kampfrunde
c.) 3:0 PS – Gewinn von 2 Kampfrunden mit techn. Wertung und ohne Kampfrundenverlust
d.) 3:1 PS – Gewinn von 2 Kampfrunden mit techn. Wertung und Verlust einer Kampfrunde
e.) 1:0 Sieg von 2 Kampfrunden ohne techn. Wertung in den Siegrunden, nur Vergabe des Zusatzpunktes
nach 30 Sek. Aus der angeordneten Bodenlage im gr.-röm. Stil oder Freistil-Clinch.
f.) 0:0 DQ beider Ringer
Absage eines Kampfes in der Bezirksklasse:
Die Absage eines Kampfes in der Bezirksklasse zieht ein Ordnungsgeld von 100,00 EUR nach sich. 75,00 EUR davon gehen an den Gegner, 25,00 EUR gehen an den WRV.
Aufgabe/Verletzung
Wenn ein Sportler in der 1.Halbzeit auf Grund einer Verletzung aus dem Kampfgeschehen aufgeben muss und zur Mannschaft zählt, so zählt dieser auch bei einer Aufgabe in der 2.Halbzeit zur Mannschaft.
Auf-
und Abstiegsregelung
Es kann 6 verschiedene Konstellationen geben:
- RL steigen beide WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht
- RL steigen beide WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg
- RL steigt 1 WRV-Vetreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht
- RL steigt 1 WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg
- RL steigt keiner ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht
- RL steigt keiner ab und OL-Meister schafft Aufstieg
Situation 1 - RL steigen beide WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht
RL: 2 Absteiger aus WTB, OL-Meister kommt nicht hoch
OL: 2 kommen aus RL, 1 kommt aus der VL -> 3 Absteiger
neue OL (10 Teams)
VL: 3 kommen aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL -> 2 Absteiger in LL
neue VL (10 Teams)
LL: 2 kommen aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in Relegation – 2 aus der Relegation bleiben in der LL
neue LL (9 Teams)
LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf
neue LK (2x9 Teams)
BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen
Situation 2 - RL steigen beide WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg
RL: 2 Absteiger aus WTB, OL-Meister steigt auf
OL: 2 kommen aus RL, Meister steigt auf, 1 kommt aus der VL -> 2 Absteiger
neue OL (10 Teams)
VL: 2 kommen aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL -> 2 Absteiger in LL
neue VL (9 Teams)
LL: 2 kommen aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in Relegation – 2 aus der Relegation bleiben in der LL
neue LL (9 Teams)
LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf
neue LK (2x9 Teams)
BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen.
Situation 3 - RL steigt 1 WRV-Vetreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht
RL: 1 Absteiger aus WTB, OL-Meister steigt nicht auf
OL: 1 kommt aus RL, 1 kommt aus der VL -> 2 Absteiger
neue OL (10 Teams)
VL: 2 kommen aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL -> 2 Absteiger in LL
neue VL (9 Teams)
LL: 2 kommen aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in Relegation – 2 aus der Relegation bleiben in der LL
neue LL (9 Teams)
LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf
neue LK (2x9 Teams)
BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen.
Situation 4 - RL steigt 1 WRV-Vertreter ab und OL-Meister schafft Aufstieg
RL: 1 Absteiger aus WTB, OL-Meister steigt auf
OL: 1 kommt aus RL, Meister steigt auf, 1 kommt aus der VL -> 2 Absteiger
neue OL (9 Teams)
VL: 2 kommen aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL -> 2 Absteiger in LL
neue VL (9 Teams)
LL: 2 kommen aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in Relegation – 2 aus der Relegation bleiben in der LL
neue LL (9 Teams)
LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf
neue LK (2x9 Teams)
BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen.
Situation 5 - RL steigt keiner ab und OL-Meister schafft Aufstieg nicht
RL: Kein Absteiger aus WTB, OL-Meister steigt nicht auf
OL: 1 kommt aus der VL -> 2 Absteiger
neue OL (9 Teams)
VL: 2 kommen aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL -> 2 Absteiger in LL
neue VL (9 Teams)
LL: 2 kommen aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in Relegation – 2 aus der Relegation bleiben in der LL
neue LL (9 Teams)
LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf
neue LK (2x9 Teams)
BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen.
Situation 6 - RL steigt keiner ab und OL-Meister schafft Aufstieg
RL: Kein Absteiger aus WTB, OL-Meister steigt auf
OL: Meister steigt auf, 1 kommt aus der VL -> 1 Absteiger
neue OL (9 Teams)
VL: 1 kommt aus der OL, 1 steigt in die OL auf, 1 kommt aus der LL -> 1 Absteiger in LL
neue VL (9 Teams)
LL: 1 kommt aus der VL, 1 steigt in die VL auf. 2 steigen direkt ab, Platz 7 geht in die Relegation – 3 aus der Relegation bleiben in der LL
neue LL (9 Teams)
LK: 2 gehen in die Relegation + ARGE-Vertreter (optional) die beiden letzten steigen ab, Platz 8 der LKA optional, Gesamtzahl der LK sind 18 Teams, 3 aus den BK steigen auf
neue LK (2x9 Teams)
BK: alle 3 Meister steigen auf. Aufteilung der Vereine auf im kommenden Jahr auf 3 Gruppen.